Auf einigen Autobahnen rund um Mailand – der Pedemontana Lombarda mit den Abschnitten A36, A59 und A60 – gibt es keine klassischen Mautstationen mehr. Die Gebühr wird im fließenden Verkehr per Kennzeichen erfasst („Free Flow“). Das ist bequem, hat aber eine Tücke: Wer ohne Telepass fährt, muss aktiv nachzahlen – sonst wird es teuer.
So funktioniert Free Flow
An Portalen über der Fahrbahn fotografieren Kameras jedes Fahrzeug und sein Kennzeichen. Die Daten gehen an ein zentrales System, das die gefahrene Strecke und den fälligen Betrag ermittelt. Es gibt also keinen Ticketzug, keine Schranke und keine Barzahlung mehr. Das beschleunigt den Verkehr – verlagert aber die Verantwortung für die Bezahlung auf den Fahrer.
Bezahlen ohne Telepass
Wer kein elektronisches Mautgerät nutzt, muss die Gebühr nachträglich begleichen. Das geht über die kostenlose App „Pedemontana Lombarda“ oder über die Website apl.pedemontana.com per Kreditkarte (auf Italienisch oder Englisch). Wichtig: Die Zahlung muss innerhalb von 15 Tagen nach der Durchfahrt erfolgen.
Mit Telepass
Wer bereits einen Telepass für die Mautabrechnung in Italien nutzt, muss nichts weiter beachten: Die Betreibergesellschaft arbeitet mit Telepass zusammen, die Gebühr wird automatisch abgebucht – wie auf den übrigen italienischen Autobahnen auch.
Was bei Versäumnis droht
Wird eine offene Free-Flow-Gebühr nicht innerhalb von 15 Tagen bezahlt, drohen ein Bußgeld zwischen rund 85 und 338 Euro sowie Strafpunkte. Da diese Strecken im Großraum Mailand liegen, betrifft das vor allem Gardasee-Reisende, die über die Mailänder Ring- und Umgehungsautobahnen anreisen oder einen Ausflug Richtung Mailand machen.
Häufige Fragen
Welche Autobahnen nutzen das Free-Flow-System?
Die Pedemontana Lombarda rund um Mailand mit den Abschnitten A36, A59 und A60.
Wie bezahle ich die Free-Flow-Maut ohne Telepass?
Über die kostenlose App „Pedemontana Lombarda“ oder die Website apl.pedemontana.com per Kreditkarte – innerhalb von 15 Tagen nach der Fahrt.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Bei Versäumnis der 15-Tage-Frist drohen ein Bußgeld zwischen rund 85 und 338 Euro sowie Strafpunkte.
Stand: Januar 2022, ergänzt um aktuelle Angaben – Frist 15 Tage, Strafrahmen ca. 85–338 Euro nach Angaben von Automobilclubs (TCS/ACS). Verbindlich sind die Angaben der Betreibergesellschaft.
