Tirol: Fahrverbote für den Ausweichverkehr – das gilt zur Reisesaison

Um Anrainer vor dem Durchgangsverkehr zu schützen, sperrt Tirol zur Hauptreisezeit Teile des niederrangigen Straßennetzes für den Ausweichverkehr. Betroffen sind vor allem Reisende nach Italien, die an Stautagen die Autobahn verlassen wollen, um Stau zu umfahren.

Wann und wo die Fahrverbote gelten

Die seit 2019 bewährten Sommerfahrverbote gelten jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an definierten Fenstertagen von 7 bis 19 Uhr. Räumlich betreffen sie ausgewählte Landes- und Gemeindestraßen im Großraum Innsbruck sowie in den Bezirken Reutte, Imst und Kufstein. Navi-Routen abseits der Autobahn sind an diesen Tagen also tabu.

Saison 2026

Für 2026 gelten die Fahrverbote vom 1. Mai bis einschließlich 1. November. Neu hinzugekommen sind erweiterte Maßnahmen im Bezirk Kufstein, unter anderem auf der Wildbichler Straße Richtung Ebbs sowie auf Gemeindestraßen in Walchsee. Ausgenommen bleiben Anrainer sowie Ziel- und Quellverkehr – also an- und abreisende Gäste und die Warenanlieferung.

Was das für die Anreise bedeutet

Wer an einem Wochenende oder Feiertag in der Sperrzeit unterwegs ist, sollte auf der A13/A12 bleiben und Stau aussitzen statt Schleichwege zu suchen – diese sind ohnehin gesperrt und werden kontrolliert. Alternativ hilft es, die Anreise auf verkehrsärmere Tage oder Tageszeiten zu legen.

Stand: Juni 2026 – Sommerfahrverbote 1. Mai bis 1. November 2026, samstags/sonntags/feiertags 7–19 Uhr. Details beim Land Tirol.